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Art. 33 · Nutzweise

BZO Elsau · S. 13 · Original-PDF

1Neben Landwirtschaftsbetrieben sind Nebenräume zu Wohnungen und mässig störendes Gewerbe zulässig.

2Wohnungen sind nicht zulässig. Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 9 Freihaltebereich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.