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Art. 20 · Ersatzbau
BZO Elsau · S. 11 · Original-PDF
1Eventuelle Ersatzbauten haben in den ortsbaulich wichtigen Baufluchten dem abzubrechenden Altbau zu entsprechen.
2Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie für Umbau.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.