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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen

BZO Elsau · S. 6 · Original-PDF

Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt: 1. Bestimmungen über Bebauung, Nutzweise und Lärmschutz:

a)Zulassung von Terrassenbauten in Wohnzonen

b)Mindestanteil Gewerbenutzung (mässig störendes Gewerbe zulässig) in Wohnzonen

c)Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung 2. Besondere Institute:

a)Waldabstandslinie

b)Gewässerabstandslinie

c)Aussichtsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.