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Art. 12 · Dächer

BZO Elsau · S. 9 · Original-PDF

1Bei Neubauten sind nur gleichseitig geneigte Satteldächer mit einer Neigung von mindestens 35° zulässig.

2Untergeordnete Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV können auch mit Pultdächern bewilligt werden.

3Zur Dacheindeckung sind Ziegel zu verwenden. Die Ziegel sind in Struktur und Farbe den umliegenden Bauten anzupassen.

4Ort- und Traufabschlüsse sind in traditioneller Form auszubilden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.