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Art. 10 · Antennen
BZO Brütten · S. 8
Antennen sind nur zulässig, sofern sie das Ortsbild nicht stören. B Wohnzonen 1. Allgemeine Bestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.