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Art. 9 · In den Kernzonen Walder-Dörfli ist nur nicht störendes Gewerbe zulässig

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 8 · Original-PDF

. In allen übrigen Kernzonen sind mässig störende Betriebe zugelassen. Nutzweise (Kernzonen)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.