Art. 7
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 7 · Original-PDF
1Kernzone A Grundmasse für Neubauten (Kernzonen)
Wangen Brüttisellen Vollgeschoss max. 2 2 Dachgeschoss max. 2 2 Gebäudehöhe max. - 8.1 m Firsthöhe max. 7 m 7.0 m Gebäudelänge max. 30 m 30.0 m Gebäudebreite max. 12 m 12.0 m Gr. Grundabstand min. 4 m 7.0 m Kl. Grundabstand min. 4 m 4.0 m Kernzone B
Wangen Brüttisellen Vollgeschoss max. 2 2 Dachgeschoss max. 2 2 Gebäudehöhe max. 8,1 m 8.1 m Firsthöhe max. 7.0 m 7.0 m Gebäudelänge max. 30.0 m 30.0 m Gebäudebreite max. 12.0 m 12.0 m Gr. Grundabstand min. 8.0 m 8.0 m Kl. Grundabstand min. 5.0 m 5.0 m Ausnützungsziffer
45 % 50 % Bonus für Gewerbe
- 10 % Freiflächenziffer
- 25 %
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2Eine grössere Gebäudebreite ist zulässig, wenn dadurch keine grössere Firsthöhe und keine Mehrausnützung erzielt werden. Zudem darf das Erscheinungsbild bzw. die Einordnung in das Ortsbild nicht verschlechtert werden.
3Die Trauflinie von Neubauten muss unter derjenigen der benachbarten, im Kernzonenplan schwarz eingetragenen, Bauten liegen.
4Wo keine Baulinien oder Baubegrenzungslinien festgelegt sind, ist das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze gestattet, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Wohnhygiene sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Diese Bestimmung geht dem Artikel 41 Abs. 1 und 2 vor.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.