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Art. 46 · Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 20 % der zu Wohnzwecken genutzten …
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 16 · Original-PDF
Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 20 % der zu Wohnzwecken genutzten Bruttogeschossflächen in geeigneter Form als Kinderspielplätze oder, wo nach der Zweckbestimmung der Gebäude ein Bedarf besteht, als Ruhefläche auszugestalten und dauernd zu unterhalten. Spiel- und Ruheflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.