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Art. 42

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 16 · Original-PDF

1Die Bestimmung der zulässigen Gebäudehöhe aufgrund der Verkehrsbaulinien nach §§ 278 Abs. 1 und 279 Abs. 2 und 3 PBG wird ausgeschlossen. Gebäudehöhe

2Die zulässige Gebäudehöhe aufgrund der erlaubten Vollgeschosszahl wird ausser in den Gewerbezonen mit einer Bruttogeschosshöhe von 3.3 m errechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.