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Art. 40

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 15 · Original-PDF

1Im unmittelbaren Nahbereich der A1 und der HLS ist für Bauten in der ersten Bautiefe die geschlossene Überbauung vorgeschrieben. Abweichungen sind beim Nachweis zulässig, wenn sich der Lärmriegel durch andere geeignete bauliche Massnahmen erreichen lässt. Grenzbau mit geschlossener Bauweise

2An der Zürichstrasse ist für Bauten in der ersten Bautiefe die geschlossene Überbauung zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.