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Art. 39

BZO Wangen-Brüttisellen · S. 15 · Original-PDF

1Der grosse Grundabstand ist wie folgt zu messen: Grosser und kleiner Grundabstand − in den Hanglagen der Einfamilienhauszonen W2 30 % gegenüber der am meisten nach der Talseite gerichteten Längsfassade; − innerhalb der Kernzone A in Brüttisellen, ausgenommen Walder-Dörfli, gegenüber der strassenabgewandten Längsfassade; − in allen übrigen Zonen gegenüber der mit der hauptsächlichsten Wohnrichtung und am meisten nach Süden gerichteten Fassade. Im Zweifelsfall bestimmt der Gemeinderat die Lage des grossen Grundabstandes.

2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Seiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.