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Art. 15 · Die herkömmliche Umgebungsgestaltung (einschliesslich dem Anschluss an
BZO Wangen-Brüttisellen · S. 9 · Original-PDF
die Bauten) wie Mauern, Einfriedungen, Gärten ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend sinngemäss zu übernehmen oder zu ergänzen. Aufböschungen sind, ausgenommen an Hanglagen, unzulässig. Garagen und Abstellplätze sind unauffällig einzupassen. Umgebung (Kernzonen)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.