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Art. 5 · Nutzweise
BZO Affoltern am Albis · S. 8 · Original-PDF
4, 7 Art. 5.1 7 In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig, in der Zone W2 jedoch nur bis zur Hälfte der realisierten Bruttogeschossfläche.
Art. 5.2 4, 7 In den Zonen WG3, WG4 und WG5 ist mässig störendes Gewerbe zulässig. Art. 5.3 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Bei Teilüberbauung ist nachzuweisen, dass die Mindestausnützung zweckmässig realisiert werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.