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Art. 10 · Rücksicht auf angrenzende Wohnzonen

BZO Affoltern am Albis · S. 12 · Original-PDF

Gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind die Grenzabstände der betreffenden Zone einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.