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Art. 11 · Bestehende Gebäude mit Wohnnutzung in der Gewerbe- und Industriezone
BZO Affoltern am Albis · S. 12 · Original-PDF
Gegenüber bestehenden Bauten mit Wohnnutzung ist ein Gebäudeabstand von mindestens 10 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.