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Art. 10 · Zugänglichkeit

BZO Volketswil · S. 30 · Original-PDF

1Jeder Abstellplatz muss in der Regel für die Fahrzeuge direkt zugänglich sein.

2Das Hintereinander-Parkieren ist im Ausnahmefall bei Einfamilienhäusern und Parkplätzen für Betriebsangehörige zulässig. In Einstellhallen sind mechanisch verschiebbare Parkflächen zulässig. Abweichung Besondere Nutzweisen Doppelnutzung 30 — Zugänglichkeit

3Bei Einfamilienhäusern mit drei oder mehr Pflichtparkplätzen kann der Garagenvorplatz als 1 offener Autoabstellplatz angerechnet werden. Im Übrigen dürfen Zufahrten und Garagenvorplätze nicht in die Berechnung der Abstellplätze einbezogen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.