Art. 10 · Zugänglichkeit
BZO Volketswil · S. 30 · Original-PDF
1Jeder Abstellplatz muss in der Regel für die Fahrzeuge direkt zugänglich sein.
2Das Hintereinander-Parkieren ist im Ausnahmefall bei Einfamilienhäusern und Parkplätzen für Betriebsangehörige zulässig. In Einstellhallen sind mechanisch verschiebbare Parkflächen zulässig. Abweichung Besondere Nutzweisen Doppelnutzung 30 — Zugänglichkeit
3Bei Einfamilienhäusern mit drei oder mehr Pflichtparkplätzen kann der Garagenvorplatz als 1 offener Autoabstellplatz angerechnet werden. Im Übrigen dürfen Zufahrten und Garagenvorplätze nicht in die Berechnung der Abstellplätze einbezogen werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.