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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Volketswil · S. 27 · Original-PDF

Diese Verordnung regelt für das Gemeindegebiet die Einzelheiten für das Schaffen und Gestalten von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge und zweirädrige Fahrzeuge. Als Fahrzeuge, für welche die Verordnung Anwendung findet, gelten:

Personenwagen Lastwagen/Cars Motorräder Motorfahrräder Fahrräder

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.