Art. 57 · Grundsatz
BZO Uster · S. 21 · Original-PDF
Diese Bau- und Zonenordnung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion auf den vom Stadtrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Der Stadtrat ist berechtigt, die Baudirektion um eine sachlich oder örtlich bloss partielle Genehmigung zu ersuchen und die Bauordnung sachlich oder örtlich beschränkt in Kraft zu setzen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird die Bauordnung vom 1. April 1999 im Umfang der Inkraftsetzung dieser Bauordnung aufgehoben. Festsetzung, Genehmigung und Inkraftsetzung Bau- und Zonenordnung 1. April 1999: Festsetzung durch Gemeinderat: 9. März 1998 Genehmigung durch Regierungsrat: 6. Januar 1999 Inkraftsetzung durch Stadtrat: 1. April 1999 Teilrevision Mehrwertausgleich vom 25. März 2022: Festsetzung durch Gemeinderat: 27. September 2021 Genehmigung durch Regierungsrat: 16. Dezember 2021 Inkraftsetzung durch Stadtrat: 25. März 2022 20
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