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Art. 48 · Die geschlossene Bauweise ist im Rahmen der zonengemässen

BZO Uster · S. 18 · Original-PDF

Gebäudelänge gestattet. Geschlossene Bauweise Der Grenzbau ist gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.