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Art. 30 · Dachaufbauten über Schrägdächern, ausgenommen kleinere
BZO Uster · S. 12 · Original-PDF
technisch bedingte Aufbauten, haben die Form einer Schleppgaube oder Giebellukarne aufzuweisen. Landhauszone L2/30 Besondere Gebäude unterbrechen die Gebäudelänge nicht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.