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Art. 28 · Der Wohnflächenanteil beträgt mindestens 20

BZO Uster · S. 11 · Original-PDF

%. Nutzweise Angemessene Nutzungsverlagerungen sind gestattet. In den Untergeschossen sind Wohnungen nicht erlaubt. Mässig störende Nutzungen für Arbeitszwecke sind gestattet. 10 III. Wohnzonen (örtlich mit Gewerbeerleichterung)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.