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Art. 22 · Die Aussenwände sind grossflächig zu gestalten; die Gliede-
BZO Uster · S. 10 · Original-PDF
rung erfolgt durch Anordnung und Gestaltung der Öffnungen, durch herkömmlichen Material- und Farbwechsel und durch allfällige Vorbauten. 2. Fassaden
a)Wände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.