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Art. 21 · Die Hauptfirstrichtung muss parallel zur längeren Fassade ver-
BZO Uster · S. 10 · Original-PDF
laufen und der herkömmlichen Stellung der Bauten angepasst sein. Kreuzgiebel sind nur gestattet, wenn eigenständig in Erscheinung tretende Gebäudeteile aneinanderstossen. Bauweise 1. Stellung Die Gebäude sind so anzusetzen oder zu stellen, dass keine unzulässigen Terrainveränderungen entstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.