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Art. 14 · Der Wohnflächenanteil beträgt
BZO Uster · S. 8 · Original-PDF
a)nördlich der Zürich-/Florastrasse Nutzweise 30 % der Geschossflächen
b)südlich der Zürich-/Florastrasse 40 % der Geschossflächen Angemessene Nutzungsverlagerungen sind gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.