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Art. 40

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 35 · Original-PDF

1In den Bauzonen KA, KB, Q1 und W1L südlich Greifenseestrasse sind Dachaussenantennen untersagt, wenn die Grundversorgung anderweitig gewährleistet ist oder kein anderer Standort gefunden werden kann. Dachaussenantennen

2Grundeigentümer haben regionalen Kabelfernsehbetrieben das Durchleitungsrecht im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung zu gewähren. Durchleitungsrechte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.