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Art. 40bis

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 35 · Original-PDF

1Auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird eine Mehrwertabgabe im Sinne vom § 19 des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) erhoben. Mehrwertausgleich

2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 1'200 m2.

3Die Mehrwertabgabe beträgt 40 % des um Fr. 100'000 gekürzten Mehrwerts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.