Art. 23
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 25 · Original-PDF
1Der Zonenplan scheidet folgende Erholungszonen aus: Erholungszonen
a)Fussballplatz Zimikerriet
b)Tennisplatz Schlösseri
c)Friedhof Oberholz
d)Schiessstand
e)Familiengärten Oberholz, Erlenteil, Muchel
2Für Gebäude und Anlagen zur Bewirtschaftung von Erholungszonen gemäss Abs. 1 a-d gelten folgende Masse:
–Höchste Höhe: max. 7.5 m
–Überbauungsziffer: max. 8%
3Zur Erstellung von Gebäuden und Anlagen in Familiengartenarealen gemäss Abs. 1 e gelten folgende Masse:
–Gebäudehöhe: max. 2.7 m
–Höchste Höhe: max. 3.4 m
–Überbauungsziffer: max. 18%, für Familiengartenhäuschen jedoch höchstens eine Gebäudegrundfläche von 20 m2. Die gesamte Dachfläche darf maximal 25 m2 bzw. 125% der Gebäudegrundfläche betragen. Gemeinschaftshäuser dürfen die maximale Gebäudegrundfläche überschreiten.
Hinweise
Zu Art. 26 Die minimal erforderliche Stockwerkhöhe ist im PBG geregelt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.