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Art. 2 · Massgebende Pläne

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 5 · Original-PDF

1Für die Abgrenzungen der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan 1:5'000 massgebend. Massgebende Pläne

2Als Ergänzungspläne werden festgesetzt:

–Kernzonenpläne 1:1'000

–Gewässerabstandslinienplan „Chimlibach“ 1:1’000

Hinweise

Zu Art. 5 Abs. 5 Gartenhäuser und Schöpfe, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sowie überdeckte, seitlich mindestens zur Hälfte der Abwicklung offene Gartensitzplätze sind von den Abstandvorschriften gegenüber grundstückinternen Gebäuden befreit, wenn ihre Grundfläche 10 m2, ihre Fassadenlänge mit Einschluss allfälliger Pergolen 6 m und ihre grösste Höhe 3 m nicht übersteigen. § 18 Abs. 1 BBV II

Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.