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Art. 12 · In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen, Läden sowie mässig …

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 15 · Original-PDF

störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.