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Art. 34 · Zone W1 Ost

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 11 · Original-PDF

Geländeveränderungen (Abgrabungen und Aufschüttungen) sind nur zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umge­ bung eine gute Gesamtwirkung erzielen. Geländeveränderungen 2.5 Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.