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Art. 10 · Zweck und Nutzweise
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 6 · Original-PDF
Zweck und
1Die Bestimmungen der Kernzone II bezwecken, für den Umgebungsbereich des Städtlis und für den Weiler Wildsberg ein dörfliches Erscheinungsbild zu erreichen und zu erhalten. Nutzweise
2Es sind maximal mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.