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Art. 10 · Zweck und Nutzweise

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 6 · Original-PDF

Zweck und

1Die Bestimmungen der Kernzone II bezwecken, für den Umgebungsbereich des Städtlis und für den Weiler Wildsberg ein dörfliches Erscheinungsbild zu erreichen und zu erhalten. Nutzweise

2Es sind maximal mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.