Art. 9 · Umgebungsgestaltung
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 5 · Original-PDF
Umgebungsgestaltung
1Am massgebenden Terrain sind nur geringfügige Veränderungen zulässig. Vor gärten sind zu erhalten. 5
2Mauern und Einfriedungen sind in herkömmlicher Weise zu gestalten.
3Im Städtli kann die Pflästerung von Vorplätzen verlangt werden.
4Die Erstellung von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge kann im Städtli unter sagt werden, sofern die Gemeinde angemessen Ersatz anbietet.
5Bei Veränderungen von Strassen- und Platzräumen, mit Einschluss der an grenzenden Vorplätze und Vorgärten, sowie bei Fahrzeugabstellplätzen sind die Massstäblichkeit, die Materialien und der Charakter der herkömmlichen Gestaltung zu berücksichtigen.
6Markante Bäume oder Baumgruppen sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Kernzone II
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.