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Art. 46 · Grundmasse

BZO Egg · S. 22 · Original-PDF

1Folgende Grundmasse weichen von der Regelbauweise ab: Ausnützungsziffer max. 90 % Vollgeschosse max. 4 Dachgeschosse oder Attikageschosse max. 1 Traufseitige Fassadenhöhe max. 14.7 m Gesamthöhe max. 18.0 m Gebäudelänge max. 45.0 m

2Bei Aufstockungen bestehender Bauten ist kein Mehrhöhenzuschlag zu beachten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.