Art. 47 · Voraussetzungen
BZO Egg · S. 22 · Original-PDF
1Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: - Arealfläche min. 3'000 m2 - Verdichtete Bauform nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen - Besonders gute Gesamtwirkung von Bauten, Anlagen und Umschwung mit Beitrag an eine Aufwertung des öffentlichen Aussenraumes - Hochwertige siedlungsinterne Freiflächen - Angemessener Anteil der Freiflächen ist als ökologisch wertvolle Grünfläche zu bepflanzen - Siedlungsverträgliche und ansprechend gestaltete Lärmschutzmassnahmen - Hochwasserschutz gewährleistet
2Bei einer Arealfläche von mehr als 5'000 m2 bedingt die Beanspruchung der Sonderbauvorschriften einen Gestaltungsplan. Von dieser Gestaltungsplanpflicht ausgenommen sind bauliche Verdichtungen durch ausschliessliche Aufstockung bestehender Bauten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.