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Art. 45 · Geltungsbereich und Zweck
BZO Egg · S. 22 · Original-PDF
1Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan bezeichneten Flächen der Wohnzonen W 60 und WG 60. Sie regeln die zulässigen Abweichungen von der Regelbauweise.
2Die Sonderbauvorschriften erleichtern die verdichtete Siedlungserneuerung durch Aufstockung und Erweiterung bestehender Bauten oder durch Abbruch und Neuüberbauung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.