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Art. 44 · Siedlungsrand
BZO Egg · S. 21 · Original-PDF
Bauten am Siedlungsrand haben eine diskrete Farbgestaltung aufzuweisen. In der Regel sind keine durchgehenden Mauern oder dichte Einfriedungen gestattet. Der Siedlungsrand ist mit standortgerechten und einheimischen Baum- und Straucharten zu bepflanzen. 21 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________ E. Sonderbauvorschriften für Verdichtungsgebiete
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.