Art. 41 · Grünflächenziffer
BZO Egg · S. 20 · Original-PDF
1Für die nachstehend aufgeführten Bauzonen gelten folgende minimalen Grünflächenziffern:
–Kernzonen K I, K II und K I Usser-Vollikon 25 %
–Zentrumszone 25 %
- Zonen W 30, W 40, W 60 40 % - Zonen WG 40 und WG 60 1)
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.
35 %
–Gewerbezone 10 %
–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 2) 25 %
1) Das Mass der Grünflächenziffer darf um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. 15 % Grünflächenziffer sind in jedem Fall erforderlich. 2) Bei den Arealen der ARA, dem Werkhof und der Feuerwehr kann die Grünflächenziffer aus betrieblichen Gründen auf 10 % reduziert oder ganz weggelassen werden.
2Ein teilweiser Ersatz der anrechenbaren Grünflächen ist möglich, wenn ein Gestaltungskonzept eingereicht wird, mit welchem eine mindestens ebenso hohe Qualität bezüglich Ökologie und Ortsklima erreicht werden kann. Solche Massnahmen sind in den Plänen entsprechend zu bezeichnen.
3Als zusätzliche Begrünungsmassnahmen gelten insbesondere: - das Pflanzen von zusätzlichen Bäumen (1 grosskroniger Baum mit einem Durchmesser von min. 4 m entspricht 50 m2 Grünfläche), - die dauerhafte, bodengebundene Begrünung von Fassaden (3 m2 begrünter Fassade entspricht 1 m2 Grünfläche), - die dauerhafte intensive Dachbegrünung bei welcher dank einem ausreichend starken Bodenaufbaus sichergestellt ist, dass diese nicht regelmässig austrocknet (2 m2 intensive Dachbegrünung entspricht 1 m2 Grünfläche).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.