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Art. 41bis · Naturnahe Umgebungsgestaltung

BZO Egg · S. 20 · Original-PDF

1Die Aussen- und Freiräume bei Neubauten sind angemessen zu bepflanzen und so zu gestalten, dass ein möglichst guter Schutz vor übermässiger Wärmeeinwirkung im Sommerhalbjahr gewährleistet ist. Dazu gehören: - eine ausreichende Beschattung der Aufenthaltsbereiche, vorzugsweise durch hochwachsende Bäume, - die Förderung der Wasserverdunstung bzw. -versickerung durch unversiegelte Flächen, Pflanzenbewuchs und offene Wasserflächen, - standortgerechte und vorzugsweise einheimische Bepflanzung mit möglichst hohem ökologischem Wert.

2Schottergärten als Element der Aussenraumgestaltung sind nicht zulässig.

3Die Terraingestaltung hat sich am natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Terrainabsätze und Stützmauern sind, wenn immer möglich, zu vermeiden. 20 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________ Art. 42 -

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.