← BZO Egg · Inhaltsverzeichnis
Art. 16 · Nutzweise
BZO Egg · S. 3 · Original-PDF
12 Art. 16 Nutzweise In der Zentrumszone sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.