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Art. 16 · Nutzweise

BZO Egg · S. 3 · Original-PDF

12 Art. 16 Nutzweise In der Zentrumszone sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.