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Art. 8 · Allgemeine Erscheinung, unüberbaute Flächen

BZO Dübendorf · S. 17 · Original-PDF

1Bauten sind insbesondere bezüglich Grösse, kubischer Gestaltung, Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung sowie Farb- und Materialwahl so auszubilden, dass sie der das Ortsbild prägenden Bebauung entsprechen.

2Die Freiraumgestaltung soll den Charakter des Ortsbildes unterstützen. Offene Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Lagerplätze sind gestattet, sofern sie dem Charakter des Ortsbildes entsprechen. Allgemeine Erscheinung Unüberbaute Fläche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.