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Art. 41 · Abstandsvorschriften
BZO Dübendorf · S. 57 · Original-PDF
1Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe des Fondsreglements verwendet.
6. Inkrafttreten Erhebung einer Mehrwertabgabe Erträge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.