Art. 39a · Gestaltungsplanpflicht
BZO Dübendorf · S. 55 · Original-PDF
1Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten.
2Im Gebiet Sonnenberg ist mit dem Gestaltungsplan die Einhaltung der Planungswerte nach Lärmschutzverordnung nachzuweisen.
3Für die Zone Z4 im Gebiet Hochbord sind mit dem Gestaltungsplan nachzuweisen: - Die Einhaltung der städtebaulichen Prinzipien und der Gestaltungsgrundsätze des Teilrichtplans "Zentrumszone Hochbord" für Bebauung und Gestaltung der Freiräume - Die Bewältigung des Verkehrsaufkommens - Die Einhaltung der Pegelwerte gemäss Art. 16b in den im Ergänzungsplan bezeichneten Gebieten - Die Berücksichtigung der Anforderungen an die Störfallvorsorge in dem im Ergänzungsplan bezeichneten Gebiet - Die Erfüllung der Anforderungen an Arealüberbauungen
4Für den Gestaltungsplan Bahnhof Nord gelten folgende Ziel- und Bebauungsvorgaben: - hohe Qualität und gute Integration der Bauten und Freiräume in das bestehende Umfeld und in die topografischen Verhältnisse - in der ersten Bautiefe an der Bürglistrasse sind, mit Ausnahme des Einmündungsbereichs zur Alpenstrasse, maximal 3 Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss zulässig. Es gilt kein max. Wohnanteil. - entlang der Überlandstrasse gilt keine max. Gebäudelänge.
5Für den Gestaltungsplan Eingangstor Wangenstrasse gelten folgende Ziel- und Bebauungsvorgaben: - Anordnung von publikumsorientierte Nutzungen und Dienstleistungen im Erdgeschoss - benutzerfreundliche und attraktive Gestaltung der Vorplätze mit hoher Aufenthaltsqualität und Bezug zum Strassenraum - Setzung eines städtebaulichen Akzentes - es gilt eine max. Ausnützungsziffer von 165 % - es ist eine maximale Gebäudehöhe von 25 m zulässig Seite 53
Zu Art. 39b Die Gesamtnutzfläche dient als Grundlage für die Berechnungen gemäss Verordnung über Fahrzeugabstellplätze sowie der Wohn- und Gewerbeanteile. Im Unterschied zur Berechnung der Ausnützungsziffer, wo nur die Flächen in Vollgeschossen anrechenbar sind, werden auch die Flächen in Untergeschossen und Dachgeschossen einbezogen. Im Übrigen gelten dieselben Berechnungsgrundsätze wie für die Ausnützungsziffer. Wie bei der Ausnützungsziffer werden die Aussenwandquerschnitte nicht angerechnet. Seite 54
4.7 Definitionen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.