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Art. 21 · Kernzonen
BZO Dübendorf · S. 33 · Original-PDF
Wo der Zonenplan Gewerbeerleichterung vorsieht, gilt folgendes:
a)aufgehoben
b)Der Anteil der gewerblich genutzten Flächen an den Gesamtnutzflächen eines Gebäudes darf höchstens 40 % betragen.
c)Dauernd gewerblich genutzte eingeschossige Gebäude oder aus der Gebäudeflucht herausragende Erd- und Untergeschosse, deren grösste Höhe für sich oder insgesamt höchstens 4.0 m beträgt, haben gegenüber Nachbargrundstücken einen Grenzabstand von 3.5 m zu beachten.
d)Es ist eine Freiflächenziffer von mindestens 20 % zu beachten. Gewerbeerleichterung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.