Art. 16 · Grundmasse
BZO Dübendorf · S. 23 · Original-PDF
Es gelten folgende Grundmasse:
Z1 Z2 Z3a Z3b Z4 Ausnützungsziffer, max. 60 % 110% 140% 140% - Baumassenziffer - - - - 7 m3/m2 Freiflächenziffer - - 20% 20% 20%/40%3/ min. Wohnanteil 60%1/ 30% 0% 30%5/ gemäss EP4/
30%2/
max. Wohnanteil - - - 70% gemäss EP4/ Vollgeschosse max. 3 3 frei frei frei Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 1 1 1 1 0 Gebäudehöhe max.
- - 17m 17m - Gesamthöhe max. - - - - 25m Gebäudelänge max. 45m 80m unbes. 80m6/ unbes. Grenzabstand:
–kleiner min. 5.0m 3.5m 6.0m 6.0m 3.5m
–grosser min. 12.0m 6.0m - - -
–kleiner max. 10.0m 3.5m - - -
–grosser max. 18.0m 13.0m - - - 1/ südlich der Bahnlinie 2/ nördlich der Bahnlinie 3/ bei Hochhäusern (anteilsmässig zur Baumasse Hochhaus, inkl. Sockelbereich im Umfang Hochhausgrundriss) 4/ Ergänzungsplan „Zentrumszone Hochbord“ (vgl. Art. 16b) 5/ Zwischen Überlandstrasse und Bahn gilt kein Mindestwohnanteil. 6/ Bei der Berechnung der maximalen Gebäudelänge werden Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7m unterschreitet, zusammengezählt.
Z1 Zentrumszone Bahnhofgebiet
Z2 Zentrumszone Obere Bahnhofstrasse/Adlerstrasse
Z3a Zentrumszone Überlandstrasse-Süd und Giessen-Nord
Z3b Zentrumszone Wangen- und Überlandstrasse
Z4 Zentrumszone Hochbord Seite 21 Zu Art. 16a Übersteigt die AZ 140% respektive eine diesem Mass entsprechende Baumassenziffer, so wird die Integration der Wohnnutzung vor erhöhte Anforderungen gestellt. Deshalb wird der Nachweis verlangt, dass sich die Wohnnutzung städtebaulich und wohnhygienisch befriedigend integrieren lässt. Die umweltrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Lärmschutzverordnung, sind in jedem Fall einzuhalten.
Zu Art. 16b In der baulich dichten Zentrumszone Z4 werden eine befriedigende bauliche Grundstruktur, eine angemessene Nutzungsdurchmischung, die überzeugende Umsetzung des Lärmschutzes und attraktive Strassenräume und angestrebt. Es werden die entsprechenden Anforderungen festgelegt, dessen Einhaltung durch ein Fachgremium im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens resp. Baubewilligungsverfahrens beurteilt werden. Seite 22
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.