Art. 15a · Unüberbaute Flächen
BZO Dübendorf · S. 21 · Original-PDF
Offene Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Lagerplätze sind nur gestattet, wenn sie dem Charakter des Ortsbildes entsprechen und wenn sie
a)von der Verordnung über Fahrzeugabstellplätze vorgeschrieben sind oder
b)landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Unüberbaute Fläche Seite 19 Zentrumszonen sind für eine dichte Bebauung von Zentrumsbereichen bestimmt. Von den Kernzonen mit Schutzcharakter unterscheiden sie sich deshalb grundsätzlich (PBG § 51).
Zu Art. 16 Die Grundmasse tragen der Zielsetzung der Zentrumszonen Rechnung, indem der Ausdehnung der Gebäude sehr weite Grenzen gesetzt werden. In den Zentrumszonen 1 und 2 wird neben dem minimalen Grenzabstand auch ein maximal erforderlicher festgesetzt, um die Wirkung des Mehrlängenzuschlags zu begrenzen (PBG §§ 49, 250 ff). Seite 20 2.2 Zentrumszonen Grundmasse
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