Art. 57 · Vorplätze
BZO Russikon · S. 16 · Original-PDF
Bei Einfamilienhäusern können Vorplätze von Einzelgaragen als Abstellplätze angerechnet werden, wenn einwandfreie Übersichts- und Zufahrtsverhältnisse ausgewiesen werden. Seite 17 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO) Übrige AbstellplätzeArt. 58 Motorfahrräder, Velos und Kinderwagen Bei Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse Abstellplätze für Motorfahrräder und Kinderwagen vorzusehen, wobei diese Plätze ebenerdig oder über eine Rampe erreichbar sein müssen. Ebenso sind genügend Abstellplätze für Velos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Es gelten die normgemässen Richtwerte.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.