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Art. 52 · Gesamtlänge
BZO Russikon · S. 16 · Original-PDF
Beim Zusammenbau von Gebäuden mit Klein- und Anbauten darf die zonengemässe Gesamtlänge um höchstens 1/3 überschritten werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.