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Art. 42 · Gestaltungspflicht Im Berg

BZO Russikon · S. 13 · Original-PDF

Für das bezeichnete Gebiet „Im Berg“ der Wohnzone W1 resp. W2 ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten, welcher namentlich Folgendes bezweckt: - eine Bebauung, welche durch eine angemessene, zur eingeschossigen Wohnzone hin abgestufte Dichte sowie die Anordnung und ortsbaulich hochwertige Gestaltung der für den Ortsteil wichtigen Lage gerecht wird; - ein vielfältiges Wohnungsangebot, welches bspw. mit einem quartierbezogenen Gemeinschaftsraum ergänzt wird; - eine zusammenhängende und hochwertige Aussenraumgestaltung, welche die Begegnung im Quartier unterstützt; Seite 14 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO) - eine zweckmässige, grundstücksübergreifende Feinerschliessung sowie Parkierung, welche mehrheitlich unterirdisch erfolgt und gut etappierbar ist; - einen ortsbildverträglichen Lärmschutz gegenüber der Strasse Im Berg. Gewerbe- und Industriezonen Art. 43GrundmasseEs gelten die folgenden Massvorschriften:

G I Baumassenziffer max. 4.5 m3/m2 5 m3/m2 Grünflächenziffer min. 10 % 10 % Fassadenhöhe max. 9 m 10.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. 12.5 m 14 m Allseitiger Grundabstand

–zonenintern

–zu Grundstücken anderer Zonen

min. min.

3.5 m 5.0 m

3.5 m 5.0 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.