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Art. 41 · WG2 und WG3

BZO Russikon · S. 13 · Original-PDF

Es sind Betriebe mit höchstens mässig störender Nutzung zulässig. Die Ausnützungsziffer erhöht sich um 1/5, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Geschossflächen mindestens 1/3 der Summe der Gesamtnutzfläche beträgt (Gewerbebonus). Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss mit einer Bruttogeschosshöhe von höchstens 4 m beträgt der Grenzabstand 3.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.