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Art. 40 · Wohnzone W3

BZO Russikon · S. 13 · Original-PDF

Es sind Betriebe mit nicht störender Nutzung gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/3 der Summe der Gesamtnutzfläche betragen. Nutzungsverlagerungen sind zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.